Wenn Sie bei uns in Kalsdorf Ihr Pickerl machen bringt das folgende Vorteile mit sich:
Wir versuchen uns so schnell wie möglich für Sie Zeit zu nehmen
Als freie Werkstatt machen wir Ihr Pickerl günstiger als Andere
25 Jahre Erfahrung ermöglichen eine Bearbeitung in hoher Qualität
Der Prüfumfang des Pickel Gutachtens nach § 57a ist vom Gesetzgeber vorgegeben.
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In Österreich muss das Auto für das „Pickerl“ in festgelegten Abständen auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Diese Inspektion geschieht im Rahmen der sogenannten § 57a-Begutachtung. Jedoch um was genau handelt es sich hierbei? Wie Sie eine Plakette bekommen und was Sie sonst noch über das Pickerl fürs Auto wissen müssen, finden Sie hier.
In gesetzlich festgelegten Abständen müssen Kraftfahrzeuge sowie Anhänger auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Dies geschieht mit der sogenannten § 57a-Begutachtung. In Österreich ist ein „Pickerl“ in der Regel ein Aufkleber oder Sticker. Im Grunde genommen ist damit die Prüfplakette für Kfz gemeint. Besitzt also Ihr Auto ein Pickerl, bedeutet das, dass Ihr Auto das letzte Pickerl Gutachten nach § 57a bestanden und die Prüfplakette für einen gewissen Zeitraum erhalten hat. Dies wird dann als Aufkleber – eben als „Pickerl“ in die obere Ecke der Windschutzscheibe aufgeklebt. Auf dem Aufkleber direkt sind dann das Kennzeichen, der Zeitraum der nächsten § 57a-Begutachtung in Monat und Jahr sowie die Prüfplakettennummer zu ersehen.
Das Pickerl ist normalerweise weiß, es gibt jedoch auch grüne Pickerl, die aber im Prinzip mit dem weißen Aufkleber gleichwertig sind. Historische Fahrzeuge hingegen bekommen ein rotes Pickerl mit einer entsprechenden Aufschrift.
Prinzipiell benötigt jedes Kraftfahrzeug sowie Anhänger für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ein Pickerl Gutachten nach § 57a. Diese sind unteranderem:
Von der gesetzlich festgelegten und wiederkehrenden Pickerl Gutachtens nach § 57a sind allerdings einige wenige Fahrzeuge ausgenommen. Diese sind wie folgt:
Um ein Pickerl Gutachten nach § 57a zu erhalten, muss Ihr Auto in eine vom Landeshauptmann ermächtigte Begutachtungsstelle und in Hinblick auf die genannten Kriterien überprüft werden. Meistens werden die Pickerl Gutachten nach § 57a entweder bei Autofahrerklubs oder in Kfz-Werkstätten durchgeführt. Jedoch kann ein Fahrzeug nur dann ein neues Pickerl bekommen, wenn auch keine gravierenden Mängel festgestellt werden.
Wir sind eines dieser ermächtigten Kfz-Werkstätte in Ihrer Nähe. Kommen Sie vorbei uns holen Sie sich Ihre Pickerl-Plakette.
Das Pickerl Gutachten nach § 57a dauert bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen in der Regel ca. eine Stunde. Es werden über 130 verschiedenen Punkte überprüft. Dieser Prüfungsumfang ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
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